AGB's

Geschäftsbedingungen der Steinbock Allzweckzelte GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STEINBOCK Allzweckzelte GmbH, gültig ab 1.8.2021

Anbieter: STEINBOCK Allzweckzelte GmbH (nachfolgend STEINBOCK Allzweckzelte genannt)
Adresse: 3650 Pöggstall, Sparkassenstraße 36
FN: FN77311v | Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
Tel: +43 676 30 40 509
E-Mail: info@steinbockzelte.at

zuständige Aufsichtsbehörde: BH 3390 Melk
zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Niederösterreich

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen STEINBOCK Allzweckzelte und dem Kunden für Geschäfte, die im WEBSHOP getätigt wurden. Der Webshop ist auf Österreich ausgerichtet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2. Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.

2. Vertragsschluss

2.1. Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.

2.2. Sämtliche Angebote von STEINBOCK Allzweckzelte sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Waren im Webshop kein bindendes Angebot der STEINBOCK Allzweckzelte dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Abbildungen, Zeichnungen, gelten nur als Annäherungswerte, sofern diese beim jeweiligen Produkt nicht als ausdrücklich verbindlicher Fixwert angegeben wurden. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.

2.3. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
– Auswahl der gewünschten Ware
– Eingabe der persönlichen Daten für die Bestellung im Webshop (Vorname, Nachname, Straße, Hausnr, PLZ, Ort, Land, e-mail-Adresse).
– Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher (§ 8 Abs 1 und 2 KSchG), sofern sie nicht ohne dies bereits beim Produkt ersichtlich sind.
– Wahl der Versandart und Art der Bezahlung / Vorauszahlung
– Prüfung der Angaben im Warenkorb
– Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“
– Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
– Verbindliche Absendung der Bestellung

2.4. Mit Bestellung im Webshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und die AGB als für das Rechtsverhältnis mit der Firma STEINBOCK Allzweckzelte allein maßgeblich an.

2.5. STEINBOCK Allzweckzelte wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung dient dem Kunden lediglich als Beleg für den erfolgreichen Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn STEINBOCK Allzweckzelte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

2.6. STEINBOCK Allzweckzelte ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei STEINBOCK Allzweckzelte anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Wird durch STEINBOCK Allzweckzelte innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Auftragsbestätigung nicht an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden abgelaufen und der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.
STEINBOCK Allzweckzelte ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

2.7. Der Vertragstext wird von STEINBOCK Allzweckzelte gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

 

3. RÜCKTRITTSRECHT DES KONSUMENTEN NACH FAGG

3.1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten.

3.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt aber getrennt geliefert oder in mehreren Bestellungen bestellt und gemeinsam geliefert werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

3.3. Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns STEINBOCK Allzweckzelte GmbH, 3650 Pöggstall, Sparkassenstraße 36, mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren.

3.4. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

3.5. Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten,

i) haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

ii) haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

3.6. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Lieferung von
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
– Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,


4. Sonstiger Vertragsrücktritt

4.1. Rücktrittsrecht von Unternehmen
STEINBOCK Allzweckzelte ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist STEINBOCK Allzweckzelte berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 8.3. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn STEINBOCK Allzweckzelte ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs von STEINBOCK Allzweckzelte auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der Firma STEINBOCK Allzweckzelte ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.

Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 4.1. hat STEINBOCK Allzweckzelte die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

4.2. Freiwilliges Rücktrittsrecht des Kunden
STEINBOCK Allzweckzelte gewährt den Kunden ein über das gesetzliche Rücktrittsrecht hinausgehendes freiwilliges Rücktrittsrecht von insgesamt 30 Tagen. Danach können sich Kunden auch nach Ablauf des gesetzlichen Rücktrittsrechts vom Vertrag lösen, indem sie die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an STEINBOCK Allzweckzelte zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Ware in ungenütztem, wiederverkaufsfähigem Zustand vollständig und unversehrt in der Originalverpackung inkl. sämtlicher beigelegter Anleitungen, Zertifikate, Garantien etc. zurückgeschickt wird.

4.3. Unberechtigter Rücktritt des Kunden
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat STEINBOCK Allzweckzelte die Wahl auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von STEINBOCK Allzweckzelte entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

4.4. Rücksendung
Kommt es gem. Pkt. 4 zum Vertragsrücktritt (einvernehmlich oder sonst berechtigt), hat der Kunde bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen auf eigene Gefahr und Kosten an STEINBOCK Allzweckzelte zurückzusenden.
Die Rücksendeadresse lautet: 3650 Pöggstall, Sparkassenstraße 36


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Im Preis ist die österreichische Umsatzsteuer enthalten.
Trotz größter Bemühungen könnten wenige Produkte im Webshop oder Katalog mit einem unrichtigen Preis ausgewiesen sein. Bei der Bearbeitung der Bestellung werden auch die Preise überprüft. Liegt ein Fehler bei der Auspreisung vor, und ist der korrekte Preis höher als der Preis auf der Webseite, so wird der Kunde vor der Auftragsbestätigung und vor Versand der Ware kontaktiert, ob er das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder stornieren will. Sollte der korrekte Preis der Ware niedriger sein als der auf der Webseite angegebene, so wird der korrekte niedrigere Preis in der Auftragsbestätigung festgehalten und nur dieser Betrag berechnet.

Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt und in der Bestellung als eigene Position ausgewiesen. Diese gelten durch den Kunden mit der Bestellung inhaltlich und der Höhe nach als genehmigt. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

5.2. Der Kunde kann den Preis per Vorkasse, Nachnahme, Überweisung oder sonstige im online-shop angebotene Zahlungsformen leisten. STEINBOCK Allzweckzelte behält sich das Recht vor, nach Bonitätsprüfung einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

5.3. Der Kunde verpflichtet sich spätestens nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Preis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.
STEINBOCK Allzweckzelte ist bei Zahlungsverzug berechtigt 5 % Verzugszinsen p.a., jedenfalls aber die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlt der Kunde die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat STEINBOCK Allzweckzelte das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz, statt Erfüllung zu verlangen.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der von ihm verschuldeten Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs – und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu tragen.

Bei Verzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verschuldeten Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Kunden gegen STEINBOCK Allzweckzelte mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eingehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften.


6. Lieferung

6.1. Lieferungen sind nur innerhalb Europas möglich. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse entsprechend den Lieferbedingungen.

6.2. Wenn STEINBOCK Allzweckzelte die angegebenen Lieferfristen oder vereinbarte Liefertermine überschreitet, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest der Dauer der ursprünglich angegebenen Lieferfrist setzen und bei deren Überschreitung vom Vertrag zurücktreten.

6.3. Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von STEINBOCK Allzweckzelte zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei den Zulieferanten oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für STEINBOCK Allzweckzelte unmöglich oder unzumutbar, so wird STEINBOCK Allzweckzelte im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber STEINBOCK Allzweckzelte ableiten kann. STEINBOCK Allzweckzelte wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.

Dauert die Lieferverzögerung länger als 4 Wochen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden, keine Schadenersatzansprüche, ausgenommen im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von STEINBOCK Allzweckzelte, oder sonstigen Ansprüche zu.


7. Gefahrenübergang

7.1. Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf allerdings erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Kunden über.

7.2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.


8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum von STEINBOCK Allzweckzelte. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung frei von Rechten Dritter zu halten, insbesondere den Kaufgegenstand weder weiter zu veräußern noch zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu geben.

8.2. Dem Kunden ist die Be- und Verarbeitung der Ware während des aufrechten Eigentumsvorbehalts nicht gestattet.

8.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Der Kunde hat STEINBOCK Allzweckzelte unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde hat STEINBOCK Allzweckzelte alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

8.4. STEINBOCK Allzweckzelte ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist STEINBOCK Allzweckzelte berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 8.3. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn STEINBOCK Allzweckzelte ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs von STEINBOCK Allzweckzelte auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde STEINBOCK Allzweckzelte ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.

8.5. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von STEINBOCK Allzweckzelte nicht an Dritte übertragen werden.


9. Gewährleistung

9.1. STEINBOCK Allzweckzelte leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.

9.2. STEINBOCK Allzweckzelte gibt gegenüber den Kunden folgende Garantie:
10 Jahre gegen Durchrostung von Gerüstteilen und
10 Jahre auf Dichtheit der Plane (ausgenommen mechanische Beschädigungen der Plane)
Die Garantie verfällt automatisch bei nicht ordnungsgemäßer Montage des Zeltes.


10. Haftungsbeschränkungen

10.1. Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von STEINBOCK Allzweckzelte vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für STEINBOCK Allzweckzelte zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10.2. STEINBOCK Allzweckzelte haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist STEINBOCK Allzweckzelte für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. STEINBOCK Allzweckzelte macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern STEINBOCK Allzweckzelte Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird STEINBOCK Allzweckzelte den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.


11. Urheberrecht, Adressenänderung

11.1. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des STEINBOCK Allzweckzelte; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

11.2. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse STEINBOCK Allzweckzelte bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 

12. Zelte spezifische Sonderbedingungen:

Aufgrund unterschiedlicher baurechtlicher Bestimmungen empfiehlt STEINBOCK Allzweckzelte, die geplante Aufstellung eines STEINBOCK Allzweckzeltes mit der zuständigen Baubehörde vor Beginn der Montage zu besprechen.

Eventuell notwendige baustatische Gutachten werden vom Käufer selbst in Auftrag gegeben, da neben örtlicher Wind- und Schneelasten auch die örtliche Bodenbeschaffenheit ein Bestandteil des Gutachtens darstellt. Der Betreiber des Zeltes ist verpflichtet alle Baurechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Alle technischen Werte und Maße werden von STEINBOCK Allzweckzelte bereit-gestellt.

STEINBOCK Zelte gewährt 10 Jahre Garantie auf Dichtheit der Plane durch Witterungseinflüsse. Ausgenommen von der Garantie sind Beschädigungen der Plane durch mechanische Krafteinwirkung und durch Feuer.
Weiters gewährt STEINBOCK Zelte 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung von Gerüstteilen und 2 Jahre Garantie auf Reißverschluss Systeme.

Die Garantie der Zelte verfällt automatisch bei nicht ordnungsgemäßer Montage des Zeltes oder bei mechanischer Krafteinwirkung, z.B. Kollision mit Lademaschinen beim Beladen des Zeltes, starkes Reiben von Weidetieren an Zelten, Verbiss Schäden von Weidetieren an den Planen.
Die optimale Festigkeit der Zelte bedarf einem genau nach Montageanleitung durchgeführtem Aufbau und einer optimalen Befestigung des Zeltes am Boden.
Je nach Bodenbeschaffenheit des Bodens sind unterschiedliche Bodenanker in ausreichender Anzahl zu verwenden.

STEINBOCK Zelte steht Ihnen jederzeit zur Auskunft bezüglich Bodenverankerung und Montage bereit.

Nachfolgende Sicherheitsmaßnahmen sind vom „Betreiber“ des Zeltes zu beachten bzw. durchzuführen:

Es ist UNBEDINGT NOTWENDIG regelmäßig und besonders nach starken Winden, die Festigkeit der Bodenanker und die Verbindungsschellen zu überprüfen.
Schneemengen über 50 cm Naßschnee/ Altschnee sind vom Zelt abzustoßen, einseitiger Schneedruck ist auf jeden Fall zu vermeiden.
Bei Verwendung des Zeltes als Weideunterstand sind folgende Arbeitsschritte unbedingt vor der ersten Verwendung des Zeltes durchzuführen ( Verletzungsgefahr) :
* Überstehende Schraubenteile am äußeren Rand der Mutter abschneiden und mit Mutternhut abdecken
* Alle losen Schnurteile fest mit dem Gerüst verwickeln
* Die Hauptplane muß fest gespannt sein um Durchsackungen und Falten zu verhindern.
* Verbiss Stop Spray oder Paste auf gefährdete Stellen auftragen


13. Anwendbares Recht

Sofern nicht ohnedies aufgrund der Ausrichtung dieses Webshops auf Österreich österreichisches Recht zur Anwendung gelangt, gilt ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.


14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.2. Wenn der Kunde diese Verkaufsbedingungen verletzt und STEINBOCK Allzweckzelte dagegen nichts unternimmt, bedeutet das nicht, dass STEINBOCK Allzweckzelte auf seine Rechte verzichtet. STEINBOCK Allzweckzelte bleibt weiterhin berechtigt seine Rechte bei einem anderen/neuerlichen Verstoß gegen die Verkaufsbedingungen durch den Kunden auszuüben.

14.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

 

Steinbock Allzweckzelte Tierschutzkonform Prüfzeichen

Tierschutzkennzeichen

Als erstes und einziges Weidezelt in Österreich wurde  das STEINBOCK Weidezelt von der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Fachstelle Tiergerechte Haltung und Tierschutz) positiv mit einem Tierschutzkennzeichen bewertet. 

Die strenge Prüfung wird von der Vet. Med. Universität Wien im Auftrag der Republik Österreich durchgeführt.  Das gesamte Gutachten können Sie hier als PDF herunterladen: